Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Karl von Edel Hütte“
1. Meldepflicht und Ausweis
a. Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
2. Anspruch auf Schlafplätze
a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
- Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
- Rettungsmannschaften im Dienst.
b. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
c. Reservierungsbedingungen
1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Um Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes über das Online Reservierungssystem der Alpenvereinshütten wird gebeten.
2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast/Gruppen Organisator reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes/Gruppenmitglieds folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 48 Stunden vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht.
- Achtung: Als Berechnungszeitpunkt des Änderungs- und Stornozeitraumes wird der Anreisetag um 18:00 Uhr verwendet.
5. Die obengenannte Frist errechnet sich ab der Stornierung im Online Reservierungssystem oder dem Eingang der schriftlichen Stornierung beim Hüttenpächter.
7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
3. Nächtigungstarife
a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder
siehe Reiter Preise und Allgemeines
b. Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
c. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
6. Erste Hilfe Material
In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigem Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.
4. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
b. Hüttenruhe
Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
c. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
e. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
f. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
g. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
h. Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden.
i. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
5. Aufsicht, Beschwerden
a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.
Gültig ab 01.05.2013
Download: hüttenordnung.pdf